Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) der netwave
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
netwave, Inhaber Ahmad Alabedalrahman, Engelshöhe 96, 42329 Wuppertal (nachfolgend „netwave“ oder „wir“)
und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“) über folgende Leistungen:
IT‑Betreuung und laufender IT‑Support (z.B. Wartung, Monitoring, Störungsbeseitigung),
IT‑Beratung (z.B. Konzeption, Planung, Projektbegleitung),
IT‑Hospitality‑Services (z.B. Vor‑Ort‑Support in Hotels oder vergleichbaren Betrieben),
Lieferung von Hard‑ und Standard‑Software (einschließlich ggf. Installation und Grundkonfiguration).
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als netwave ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn netwave in Kenntnis der AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.3 Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website https://www.netwave.gmbh/ oder in sonstigen Medien stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages abzugeben (invitatio ad offerendum).
2.2 Der Vertrag kommt in der Regel wie folgt zustande:
Der Kunde wendet sich mit einer Anfrage (z.B. per E‑Mail oder Telefon) an netwave und beschreibt den gewünschten Leistungsumfang.
netwave erstellt auf Basis dieser Anfrage ein Angebot (z.B. per E‑Mail) oder übersendet einen schriftlichen Vertragsentwurf.
Der Vertrag kommt zustande durch die Annahme dieses Angebots durch den Kunden (z.B. per E‑Mail‑Bestätigung) oder durch beiderseitige Unterzeichnung eines Vertrages.
2.3 Änderungen oder Ergänzungen des Angebots durch den Kunden gelten als neuer Antrag und bedürfen der Annahme durch netwave.
2.4 Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Vertragsschluss in deutscher Sprache.
3. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Art und Umfang der von netwave zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung bzw. dem individuell geschlossenen Vertrag.
3.2 netwave erbringt:
Dienstleistungen im Bereich IT‑Betreuung, IT‑Support, IT‑Hospitality und IT‑Beratung,
sowie ggf. Werkleistungen, z.B. die Erstellung bestimmter IT‑Konzepte, Dokumentationen oder Konfigurationen mit einem definierten Erfolg,
und Lieferungen von Hard‑ und Standard‑Software (ggf. inkl. Installation/Einrichtung).
Ob im Einzelfall ein Dienstvertrag (§ 611 BGB), ein Werkvertrag (§ 631 BGB) oder ein Kaufvertrag (§ 433 BGB) vorliegt, ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
3.3 Der Kunde ist verpflichtet, alle zur ordnungsgemäßen Durchführung der Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere:
erforderliche Zugangsdaten und Berechtigungen (z.B. zu Servern, Netzwerken, Cloud‑Diensten),
aktuelle Informationen zur bestehenden Systemumgebung und Infrastruktur,
notwendige Hardware‑, Software‑ und Lizenzinformationen,
benannte, erreichbare Ansprechpartner,
rechtzeitige Freigaben, Entscheidungen und Rückmeldungen.
3.4 Der Kunde sorgt dafür, dass auf seinen Systemen regelmäßig Datensicherungen (Backups) durchgeführt werden, sofern dies nicht ausdrücklich als Leistung von netwave vereinbart ist. netwave haftet nicht für Datenverluste, die auf fehlende oder unzureichende Backups des Kunden zurückzuführen sind.
3.5 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, kann sich die Leistungsfrist angemessen verlängern. netwave ist berechtigt, dadurch entstehenden Mehraufwand (z.B. Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten, weitere Abstimmungen) nach den vereinbarten bzw. üblichen Stundensätzen gesondert zu berechnen.
3.6 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Inhalte (z.B. Daten, Texte, Bilder, Logos, Software) keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber‑, Marken‑, Persönlichkeitsrechte) verletzen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Er stellt netwave insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.
4. Vergütung, Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Vergütung für die von netwave erbrachten Leistungen richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung im Angebot bzw. Vertrag. Es können insbesondere
Pauschalpreise (z.B. für definierte Projekte),
Stundensätze (z.B. für Support‑Einsätze, IT‑Hospitality, Beratung) und/oder
laufende Vergütungen (z.B. für Wartungs‑ oder Serviceverträge)
vereinbart werden.
4.2 Alle Preisangaben verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, in Euro und zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
4.3 Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von netwave innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.4 Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen zum Zahlungsverzug (§§ 286 ff. BGB). netwave ist insbesondere berechtigt,
Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie
angemessene Mahnkosten
zu berechnen.
4.5 Ein Zurückbehaltungsrecht oder ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von netwave anerkannt sind. Bei Mängeln der Leistung bleiben die gesetzlichen Gegenrechte des Kunden unberührt.
4.6 netwave ist berechtigt, angemessene Vorschüsse oder Abschlagszahlungen zu verlangen, insbesondere bei umfangreichen oder längerfristigen Projekten sowie bei Bestellung kostenintensiver Hardware oder Software.
4.7 Reisekosten, Spesen, Übernachtungskosten sowie besondere Aufwendungen (z.B. für Express‑Versand) können nach vorheriger Vereinbarung zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
5. Lieferung von Hardware und Software, Eigentumsvorbehalt
5.1 Lieferungstermine und ‑fristen für Hardware und Software gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet und schriftlich oder in Textform vereinbart wurden.
5.2 Die Lieferung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Versandarten und Versanddienstleister werden von netwave ausgewählt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5.3 Gefahrübergang
Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Empfänger über.
Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt über.
5.4 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Hardware und Software (Datenträger/Lizenzen) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag im Eigentum von netwave.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde die Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.
5.5 Bei Lieferung von Standard‑Software Dritter (z.B. Betriebssysteme, Office‑Software, Sicherheitssoftware) verschafft netwave dem Kunden lediglich die Nutzungsrechte im Umfang der jeweiligen Lizenzbedingungen des Herstellers. Für die Nutzung der Software gelten ergänzend die Lizenz‑ und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers, die der Kunde zu beachten hat.
6. Leistungszeit, Termine und höhere Gewalt
6.1 Leistungsfristen und ‑termine (für Dienstleistungen, Projekte oder Lieferungen) gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet und schriftlich oder in Textform vereinbart wurden.
6.2 Die Einhaltung von Leistungsfristen setzt voraus, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten (Ziffer 3) rechtzeitig und vollständig nachkommt.
6.3 Ereignisse höherer Gewalt und sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und unverschuldete Umstände (z.B. Naturereignisse, Stromausfälle, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen, erhebliche Betriebsstörungen bei Vorlieferanten oder Hosting‑Anbietern) verlängern vereinbarte Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
6.4 Gerät netwave mit Leistungen in Verzug, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erst nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz nach Maßgabe von Ziffer 12 verlangen.
7. Änderungen des Leistungsumfangs (Change Requests)
7.1 Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs (z.B. zusätzliche Funktionen, weitere Geräte, erweiterter Supportumfang), wird netwave dem Kunden mitteilen, ob und zu welchen Bedingungen (insbesondere Zeit‑ und Kostenaufwand) die Änderung möglich ist.
7.2 Soweit nicht anders vereinbart, werden Änderungen des Leistungsumfangs gesondert nach den vereinbarten bzw. üblichen Stundensätzen vergütet. Vereinbarte Leistungsfristen können sich dadurch angemessen verlängern.
8. Abnahme (bei Werkleistungen)
8.1 Soweit Leistungen von netwave als Werkleistungen erbracht werden (z.B. Erstellung eines IT‑Konzepts, einer Konfiguration oder eines definierten Projektergebnisses), ist der Kunde zur Abnahme der erbrachten Leistung verpflichtet, sofern diese den vereinbarten Anforderungen im Wesentlichen entspricht.
8.2 netwave kann dem Kunden nach Fertigstellung eine Abnahmeaufforderung übermitteln. Der Kunde hat die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 7 Werktage) zu prüfen und die Abnahme zu erklären oder vorhandene Mängel schriftlich oder in Textform mitzuteilen.
8.3 Bleibt eine ausdrückliche Abnahmeerklärung aus, gilt die Leistung als abgenommen, wenn
der Kunde die Leistung produktiv nutzt oder
der Kunde nicht innerhalb der in Ziffer 8.2 genannten Frist wesentliche Mängel rügt.
8.4 Geringfügige Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme, unbeschadet seiner Rechte nach Ziffer 13.
9. Nutzungsrechte, Urheberrechte
9.1 Soweit im Rahmen der Leistungserbringung urheberrechtlich geschützte Werke durch netwave entstehen (z.B. Konzepte, Dokumentationen, Skripte, Konfigurationen, Anleitungen), räumt netwave dem Kunden – vorbehaltlich vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung – die für den vertraglich vereinbarten Zweck erforderlichen einfachen (nicht ausschließlichen) Nutzungsrechte ein, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
9.2 Eine darüber hinausgehende Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung der von netwave erstellten Werke ist ohne ausdrückliche Zustimmung von netwave nicht gestattet, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist.
9.3 Soweit im Vertrag nicht anders geregelt, verbleiben sämtliche Urheberrechte und sonstige Schutzrechte bei netwave bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.
9.4 netwave ist berechtigt, erbrachte Leistungen (z.B. Konzeptionen, abgeschlossene Projekte, eingesetzte Lösungen) in allgemeiner Form und ohne Preisgabe vertraulicher Daten des Kunden zu Referenz‑ und Werbezwecken zu nutzen, z.B. durch Nennung des Kunden als Referenzkunde, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht und keine überwiegenden berechtigten Interessen entgegenstehen.
10. Schutzrechte Dritter
10.1 netwave wird bei der Leistungserbringung darauf achten, keine Rechte Dritter zu verletzen. Soweit netwave zur Erbringung der Leistungen Materialien oder Software Dritter einsetzt, erfolgt dies auf Basis entsprechender Lizenzen.
10.2 Der Kunde ist verpflichtet, netwave unverzüglich zu informieren, wenn Dritte Ansprüche wegen angeblicher Rechtsverletzung in Zusammenhang mit den von netwave erbrachten Leistungen geltend machen, und netwave alle zur Prüfung und Verteidigung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
10.3 Soweit eine Rechtsverletzung auf vom Kunden bereitgestellten Inhalten, Daten oder Vorgaben beruht, haftet netwave hierfür nicht. Der Kunde stellt netwave in diesem Fall von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.
11. Vertraulichkeit
11.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit dies nicht zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht.
11.2 Die Vertraulichkeitspflicht besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
12. Datenschutz
12.1 netwave verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
12.2 Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der auf unserer Website unter
https://www.netwave.gmbh/datenschutz/datenschutzerklärung abrufbaren Datenschutzerklärung geregelt.
13. Haftung
13.1 netwave haftet unbeschränkt
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
im Umfang einer von netwave ausdrücklich übernommenen Garantie.
13.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von netwave der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
13.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von netwave ausgeschlossen.
13.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von netwave.
13.5 Soweit eine Haftung von netwave ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
14. Gewährleistung (Mängelhaftung)
14.1 Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Mängelhaftung, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
Dienst‑ und Beratungsleistungen
14.2 Bei Dienstleistungen (z.B. laufende IT‑Betreuung, IT‑Hospitality, Beratung) schuldet netwave kein bestimmtes Erfolgsresultat, sondern eine fachgerechte Leistungserbringung nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik. Gewährleistungsrechte richten sich nach Dienstvertragsrecht; etwaige Schadensersatzansprüche ergeben sich aus Ziffer 13.
Werkleistungen
14.3 Soweit netwave Werkleistungen erbringt (z.B. Erstellung eines bestimmten Konzepts oder einer konkreten Konfiguration mit definiertem Erfolg), gelten die gesetzlichen Mängelrechte; gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist – soweit gesetzlich zulässig – 12 Monate ab Abnahme. Für Schadensersatzansprüche gilt Ziffer 13.
Lieferung von Hardware und Standard‑Software
14.4 Bei Lieferung von Hardware und Standard‑Software gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kaufrechts.
Gegenüber Verbrauchern beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist 24 Monate ab Übergabe.
Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist – soweit gesetzlich zulässig – 12 Monate ab Übergabe.
14.5 Gegenüber Unternehmern gilt zudem:
Offensichtliche Mängel sind netwave unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe bzw. Abnahme schriftlich oder in Textform anzuzeigen.
Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
Unterbleibt die rechtzeitige Mängelanzeige, gilt die Leistung bzw. Lieferung als genehmigt.
14.6 Ist die Leistung oder Lieferung mangelhaft, kann netwave nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung vornehmen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche richten sich nach Ziffer 13.
15. Widerrufsrecht für Verbraucher
15.1 Sofern der Kunde Verbraucher ist und der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. E‑Mail, Telefon) zustande kommt, kann ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
15.2 Über das Bestehen, die Ausübung und die Rechtsfolgen des Widerrufsrechts wird der Verbraucher gesondert im Rahmen einer Widerrufsbelehrung informiert, soweit das Widerrufsrecht nicht gesetzlich ausgeschlossen ist (z.B. bei vollständig erbrachter Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist).
16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts (CISG).
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
16.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtliches Sondervermögen, ist Wuppertal ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
16.3 Entsprechendes gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Gesetzliche Regelungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
17. Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung
17.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
17.2 netwave ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Textform (z.B. E‑Mail), soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.
18.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
18.3 Im Falle von Widersprüchen zwischen individuellen Vertragsabreden und diesen AGB gehen die individuellen Vereinbarungen vor.